EDS-RUNDEN

Das Vorgabensystem des DGV lässt es zu, dass Privatrunden unter bestimmten Bedingungen auch vorgabenwirksam sein können. Im Golfclub Weiherhof e.V. gelten für diese vorgabenwirksamen Privatwettspiele folgende Bedingungen: 

a) Spielform für Extra Day Scores (EDS):
Einzel-Zählspiel oder Einzel-Zählspiel nach Stableford über 9 oder 18 Löcher.

b) Spielbedingungen:
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des DGV e.V. EDS-Runden werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in die entsprechende/-n Verbandsordnung/-en ist im Sekretariat möglich.

c) Abschlagvorrecht:
Es besteht kein Abschlagsvorrecht am 1. Abschlag gegenüber anderen Spielgruppen.

d) Spielberechtigung:
Spieler der Vorgabeklassen 2 bis 6 (-4,5 bis PE) können beliebig viele EDS-Runden spielen. Spieler der Vorgabeklasse 1 (bis -4,4) können keine EDS-Runden erspielen.

e) Anmeldung:
Das Spiel muss vor der Runde im Sekretariat angemeldet werden.
Folgende Angaben sind dabei zu machen:
Datum des Spiels und geplante Startzeit
Name, Vorname und Stammvorgabe des Spielers (-4,5 bis PE)
Name, Vorname und Stammvorgabe des Zählers (bis -30) 

 f) Kosten:
Die Gebühr für eine EDS-Runde beträgt 10,00  €.

f) Zähler:
Der Zähler einer EDS-Runde darf kein Handicap über 30 haben. Familienangehörige können nicht Zähler und Spieler sein. 

g) Spielleitung:
Die für EDS-Runden zuständige Spielleitung ist der Vorgabenausschuss des Golfclubs Weiherhof e.V.

h) Platz:
EDS-Runden sind nur möglich, wenn sich der Platz in einem wettspielgemäßen Zustand befindet und die Bedingungen dem Course-Rating entsprechen. Abschlagsmarkierungen: Damen: rot; Herren: weiß (bis -11,4) oder gelb (ab -11,5)

i) Abgabe der Zählkarte:
Die Zählkarte ist unverzüglich nach Beendigung der EDS-Runde im Sekretariat des Golfclubs abzugeben, nachdem der Zähler sie unterschrieben und der Spieler sie gegengezeichnet hat. Ein angemeldetes Spiel ohne Abgabe der ordnungsgemäß ausgefüllten Zählkarte wird als erfolglos durchgeführt gewertet.

j) Änderungsvorbehalt:
Änderungen der Ausschreibung sind in begründeten Fällen zulässig.