REGELN

1)  AUS (REGEL 18.2)

Wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang. Die internen Ausgrenzen der Bahnen A4, B7 und C5 haben nur für das Spiel dieser Bahnen Bedeutung. Kommt ein Ball beim Spielen der Bahnen A4, B7 und C5 auf einer anderen Bahn des A Kurses, B8 oder C4 zur Ruhe, so ist dieser im Aus und es muss nach Regel 18.2b verfahren werden.

 

 

2) UNGEWÖHNLICHE PLATZVERHÄLTNISSE (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse) (Regel 16.1)

a) Als Boden in Ausbesserung gelten:

  • Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen.
  • Flächen, die mit blauen Pfosten markiert und/oder weißer Farbe umrandet sind. Ist beides Vorhanden, gilt die Linie.

 

b) Unbewegliche Hemmnisse sind:

  • Mulch oder Gießringe um Bäume und Sträucher. Es muss gemäß Regel 16.1 Erleichterung in Anspruch genommen werden.
  • Die Pfosten der internen Ausgrenze (weiße Pfosten mit einseitig schwarzem Kopf) der Bahnen A4, B7 und C5, beim Spielen der anderen Bahnen des A Kurses, B8 und C4.
  • Absperrungen mit weißen Seilen.
  • Pfosten, die eine Penalty Area kennzeichnen (rot oder gelb).
  • Frisch verlegte Soden, mit Kies verfüllte Drainagegräben
  • Sollte ein Ball auf einem „Falschen Grün“ zur Ruhe kommen, muss gemäß Regel 16.1 Erleichterung in Anspruch genommen werden.

 

3) Spielverbotszone in einer Penalty Area (Regel 17.1e)

  • Sind durch rote Pfosten mit grünem Kopf gekennzeichnet
  • Es muss Erleichterung inkl. Strafschlag nach Regel 17.1d oder 17.2 in Anspruch genommen werden
  • Das Betreten der Spielverbotszone ist verboten.

 

Strafen

Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt:
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe

Die Spielleitung und der Golfclub Weiherhof e. V. wünschen allen Spielern ein schönes „Fair Play“